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   LG Bonn, 29.04.2010 - 7 O 20/10   

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https://dejure.org/2010,17387
LG Bonn, 29.04.2010 - 7 O 20/10 (https://dejure.org/2010,17387)
LG Bonn, Entscheidung vom 29.04.2010 - 7 O 20/10 (https://dejure.org/2010,17387)
LG Bonn, Entscheidung vom 29. April 2010 - 7 O 20/10 (https://dejure.org/2010,17387)
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  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 274/06

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Gasversorgungs-Sondervertrag

    Auszug aus LG Bonn, 29.04.2010 - 7 O 20/10
    Diese Klausel ist durch den Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17.12.2008 mangels Transparenz für unwirksam erklärt worden (BGH VIII ZR 274/06).

    Unstreitig steht der Beklagten kein Preiserhöhungsrecht aus der im Vertrag enthaltenen Preisanpassungsklausel ( § 3 S. 3) zu, weil diese nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam ist (Urt. v. 17.12.2008 - VIII ZR 274/06).

  • BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05

    Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung

    Auszug aus LG Bonn, 29.04.2010 - 7 O 20/10
    Hierfür gilt der Grundsatz, dass Schweigen keine Willenserklärung darstellt sowie der widerspruchslosen Hinnahme und sogar Begleichung von Rechnungen kein darüber hinausgehender Erklärungswille zu entnehmen ist (BGH NJW-RR 2007, 530).
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus LG Bonn, 29.04.2010 - 7 O 20/10
    In Vertragsverhältnissen mit Tarifkunden ist eine konkludente Einigung auf erhöhte Tarife anzunehmen, wenn die auf bekannt gegebenen Preiserhöhungen basierenden Tarife in den Jahresabrechnungen unbeanstandet hingenommen werden und der Kunde weiter Gas bezogen hat, ohne in angemessener Zeit eine Prüfung der Billigkeit zu verlangen (BGHZ 172, 315; BGH NJW 2009, 502, OLG I MDR 2007, 452).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus LG Bonn, 29.04.2010 - 7 O 20/10
    In Vertragsverhältnissen mit Tarifkunden ist eine konkludente Einigung auf erhöhte Tarife anzunehmen, wenn die auf bekannt gegebenen Preiserhöhungen basierenden Tarife in den Jahresabrechnungen unbeanstandet hingenommen werden und der Kunde weiter Gas bezogen hat, ohne in angemessener Zeit eine Prüfung der Billigkeit zu verlangen (BGHZ 172, 315; BGH NJW 2009, 502, OLG I MDR 2007, 452).
  • OLG Hamm, 08.08.2006 - 19 U 2/06

    Energiepreise, Billigkeitskontrolle

    Auszug aus LG Bonn, 29.04.2010 - 7 O 20/10
    In Vertragsverhältnissen mit Tarifkunden ist eine konkludente Einigung auf erhöhte Tarife anzunehmen, wenn die auf bekannt gegebenen Preiserhöhungen basierenden Tarife in den Jahresabrechnungen unbeanstandet hingenommen werden und der Kunde weiter Gas bezogen hat, ohne in angemessener Zeit eine Prüfung der Billigkeit zu verlangen (BGHZ 172, 315; BGH NJW 2009, 502, OLG I MDR 2007, 452).
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